Fahrschule Jürgen Ulrich

Große Rurstraße 70, 52428 Jülich


Jetzt mit dem Autoführerschein 125cm³ Motorräder fahren

Seit dem 20.12.2019 ist es möglich mit dem Autoführerschein und einer Fahrerschulung Motorräder der Klasse A1 fahren. Das besondere? Es ist keine Prüfung abzulegen sondern lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule. Nach dieser Fahrerschulung stelle ich einen Ausbildungsnachweis aus und das Straßenverkehrsamt erstellt einen neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl B196! damit dürfen dann Motorräder bis 125 cm³ gefahren werden.

Voraussetzungen für den B196 Führerschein:
  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden
    • 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
    • 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden)

E-Leichtkrafträder und 125cm³ Motorräder fahren ohne Prüfung

Ziel ist es, mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Gerade im ländlichen Raum wird so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr wird durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher. Die im Verordnungsentwurf beschriebene Definition der Klasse A1 schließt daher das Führen von E-Leichtkrafträdern ein.